Keine Notwendigkeit für „Ministererlaubnis“ im Fall Springer

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG untersagt. Die Sprecher der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn und Jörg Tauss, bewerten diese Entscheidung als konsequent. Sie richtet sich „gegen eine Einschränkung der Medienvielfalt und des Wettbewerbes“.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) sei ein Beleg dafür, dass die Aufsichtsbehörden zur Sicherung des Wettbewerbs wie auch zur Sicherung der Medienvielfalt in Deutschland funktionieren,“ erklärten Griefahn und Tauss. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) forderten sie auf, diese Entscheidung zu akzeptieren und sich nicht mittels einer "Ministererlaubnis" darüber hinwegzusetzen.

Eine Ministererlaubnis kann erteilt werden, wenn ein überragendes Interesse der Allgemeinheit besteht oder aber die gesamtwirtschaftlichen Vorteile überwiegen. „Eine derartige Notwendigkeit ist jedoch bei der geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 AG durch den Axel-Springer-Verlag nicht erkennbar,“ meinen Griefahn und Tauss. Ein demokratisches Gemeinwesen sei ohne den freien Zugang zu qualitativen Informationen als Grundlage der Meinungsbildung und Meinungsvielfalt nicht denkbar. Kartellamt und KEK hätten ihre gesetzlichen Auftrag erfüllt „und sich gegen eine Einschränkung der Medienvielfalt und des Wettbewerbes ausgesprochen.“

Das Bundeskartellamt begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass ProSiebenSat.1 und die zu Bertelsmann gehörende RTL-Sendergruppe mit einem Marktanteil von jeweils etwa 40 Prozent über eine "gemeinsame marktbeherrschende Position" auf dem privaten TV-Markt verfügen. Durch die Fusion käme es zu einer weiteren Angleichung beider Gruppen auf den benachbarten Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten sowie zu einer Reihe von Verflechtungen zwischen Springer/ProSiebenSat.1 und Bertelsmann.

Quelle: spdfraktion.de; tagesspiegel.de

Mehr Informationen zur Begründung des Bundeskartellamtes und den Verflechtungen auf dem Medienmarkt finden Sie unter Kartellamt: Viel zu große Verflechtung

Vera Rosigkeit
25.01.2006