Tagesordnungspunkt vom Bürgermeister kurzfristig telefonisch abgesetzt

Dass die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Büren systematisch versucht, die Arbeit der SPD-Fraktion mit Verzögerungen und anderen Taktierereien zu torpedieren, wurde an dieser Stelle bereits dargestellt (siehe verknüpftes Dokument unten auf der Seite). Am Beispiel des Umgangs mit dem Ausschuss für Schule und Gesellschaft wird deutlich, dass dies tatsächlich kein Einzelfall ist. Es ist davon auszugehen, dass dieses nicht das letzte Beispiel sein wird. Wir werden berichten.

Die Schlüsse aus dem Vorgang mag der geneigte Leser selbst ziehen, wir beschränken uns hier auf die Verlautbarung, die Cordula Ziebarth gestern in diesem Zusammenhang den Ausschussmitgliedern und der Presse gegenüber abgegeben hat:

Die Vorsitzende des Ausschusses, Cordula Ziebarth, war aufgrund einer kurzfristigen Anweisung (wenige Stunden vor Beginn der Sitzung) durch den Bürgermeister gestern telefonisch gezwungen worden, einen wichtigen Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Chronologie über den Antrag der Grundschule Lindenhof auf Schaffung von zusätzlichen Räumen für die Offene Ganztagsschule:

Am 14.11 2005 stellte die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Lindenhof gemeinsam mit ihrem Verein der Eltern und Förderer den Antrag, die Räume der offenen Ganztagsschule zu erweitern.

Hintergrund des Antrags ist die Tatsache, dass durch die OGS zurzeit lediglich zwei Klassenräume für 59 Schülerinnen und Schüler genutzt werden können. Eigene Räumlichkeiten stehen der OGS aber nicht zur Verfügung.

Am 22. November 2005 wurde im Auftrag von H. Stember vom Fachbereich Jugend, Schule, Sport ein Schreiben an Fr. Träger als Leiterin der GGS und OGS Lindenhof gesandt. Dieses beinhaltete, dass er diesem Antrag, insbesondere aus finanziellen Gründen, im Augenblick nicht zu entsprechen vermag.

Ich sah es als meine Aufgabe und Pflicht als Ausschussvorsitzende für Schule und Gesellschaft an, dem entsprechenden Fachausschuss des Rates diesen Antrag zur Beratung vorzulegen.

Am 25. Oktober 2005 hatten alle Mitglieder des Fach-Ausschusses im Rahmen eines Lokaltermins die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von den Raumnöten der OGS Lindenhof zu machen. Um hier Abhilfe zu schaffen, wollte ich zeitnah in der nächsten Ausschusssitzung diesen Antrag zur Beratung vorlegen.

Bei der Vorbereitung der Sitzung zum 24. Januar 2006 wurde mir von Seiten der Verwaltung mündlich mitgeteilt, dass es ist nicht gewollt ist, diesen Antrag zur Beratung vorzulegen.

Am 20. Januar 2006 habe ich, als Vorsitzende Fachausschusses, alle Fraktionsvorsitzenden mit der Bitte angeschrieben, diesen Antrag beraten zu dürfen. Dafür haben mir alle Angeschriebenen mündlich im Anschluss an die o. g. Ausschusssitzung ihr Einverständnis gegeben.

Ich selbst in diesem Zusammenhang befangen und darf deshalb diesen Tagesordnungspunkt nicht mit beraten und entscheiden. Nach mehreren erfolglosen Versuchen habe ich am 09.03.06 H. Christian Bambeck erreicht um ihn als meinen Stellvertreter zu bitten, durch diesen Tagesordnungspunkt zu führen. H. Bambeck hat dieser Bitte nicht entsprochen und mir erst anlässlich dieser Nachfrage mitgeteilt, dass er aus beruflichen Gründen an der Teilnahme der Sitzung gehindert sei. (Anm. der Red.: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass jedes Ausschussmitglied sich unaufgefordert und unverzüglich beim Sprecher eines Ausschusses melden muss, um seine Verhinderung mitzuteilen.)

Auf Nachfrage bei H. Stember teilte mir dieser mit, dass es möglich sei, aus der Versammlung jemanden zu bestimmen, der durch diesen Tagesordnungspunkt führt. Auf diese Aussage musste ich mich als ehrenamtliches Mitglied des Rates und Ausschussvorsitzende verlassen.

Am heutigen Vormittag um 11.45 Uhr rief mich H. Bürgermeister Runge im Beisein von H. Meis als Kämmerer und H. Pollmann als Bauamtsleiter an und teilte mir mit, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht beraten werden darf. Als Begründung führte er an, dass gem. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW die seitens H. Stember mir gegenüber getroffene Aussage, ein Mitglied des Ausschusses für die Moderation dieses Tagesordnungspunktes zu bestimmen, unzulässig sei.

Ich bitte nun Sie als Ausschussmitglieder und Antragsteller um Verständnis, dass ich kurz-fristig gezwungen bin, diesen Antrag als Tagesordnungspunkt 1 von der Tagesordnung ab-zusetzen. Die beschriebenen Umstände lassen mir keinen Spielraum für eine ordentliche Beratung.

Abschließende Bemerkung der Redaktion: Der in diesem Zusammenhang am 16.03.06 in der Presse (Neue Westfälische) erschienene Beitrag ist verkürzt, aus dem Zusammenhang gerissen und sachlich falsch wiedergegeben, obwohl die hier veröffentlichte Erklärung in Schriftform übergeben wurde. Das ist einer der Hauptgründe für die Existenz dieser Website. Hier erfahren Sie die Dinge aus erster Hand.