Abgeordnete begrüßt Urteil

Ute Berg: SPD-Bundestagsmitglied aus Paderborn

Ute Berg, heimische Bundestagsabgeordnete der SPD, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften von Parlamentariern begrüßt.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter sei eine eindeutige Stärkung der parlamentarischen Transparenz und ein wichtiges Signal im Kampf gegen Korruption. „Transparenz ist die Grundvoraussetzung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger den von ihnen gewählten Abgeordneten vertrauen, kann der demokratische Parlamentarismus dauerhaft stabil und funktionsfähig bleiben. Deshalb war, ist und bleibt die Verschärfung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages dringend notwendig“, erklärt die Parlamentarierin.

Bereits das „Diätenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts 1975 habe betont, dass das parlamentarische Mandat quasi zu einem – wenn auch temporären – Beruf werde. „Durch die zentrale Stellung des Mandats als Hauptbeschäftigung der Abgeordneten erklärt sich die Unabhängigkeit sichernde Höhe der Diäten und wird die verfassungsrechtliche Pflicht der Abgeordneten – nämlich Vertretung des ganzen Volkes zu sein – verdeutlicht. Die Abgeordneten bleiben auch weiterhin nur ihrem Gewissen verpflichtet. Gleichzeitig wissen die Bürger aber, ob – und gegebenenfalls von wem – ihre Vertreter finanziell abhängig sind. Das sorgt für Transparenz, damit schaffen wir Vertrauen,“ so die Parlamentarierin.

Ute Berg selbst bezieht nach eigenen Angaben keine Nebeneinkünfte. Berg: „Für mich ist meine Abgeordnetentätigkeit ein Vollzeitjob, der mich rundherum auslastet.

Link zum Thema:
“Biografien und Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten