Der Kreis Paderborn muss einem Investor die Genehmigung zum Bau einer sogenannten Paintball-Anlage in Büren erteilen. Das hat Dienstag das Verwaltungsgericht in Minden entschieden. Es stellte sich damit auch gegen das Düsseldorfer Innenministerium.
Beim Paintball treten zwei Teams gegeneinander an. Es gibt eine Liga und ein Regelwerk. Um eine Fahne zu erobern, wird der Gegner mit Farbe markiert und aus dem Spiel geschossen. Der Kreis Paderborn hatte die Baugenehmigung mit Verweis auf einen Erlass des Innenministeriums nicht erteilt. Argument: Paintball verstoße gegen die Menschenwürde, weil die Tötung von Menschen simuliert werde.
Diese Auffassung teilte das Verwaltungsgericht aber nicht. "In der Paintball-Variante, die in Büren gespielt werden soll, stehen simulierte Tötungshandlungen nicht im Vordergrund", sagte eine Sprecherin. Der Antragsteller habe mehrere Einschränkungen akzeptiert. So werde eine Halle gebaut, zu der Kinder, Jugendliche und Zuschauer keinen Zutritt haben. Die Spieler dürften keine Uniformen tragen und auch keine roten Kugeln verwenden. Rote Kugeln könnten zu sehr an blutige Verletzungen erinnern, sagte die Gerichtssprecherin.
Rechtsanwalt Erich Balks, Vertreter des Antragsstellers, zeigte sich erleichtert. Paintball sei "ein weites Feld" und in der in Büren geplanten Variante vergleichsweise harmlos, sagte er. Laut Balks unterliegen die verwendeten Schussapparate nicht dem Waffengesetz.
Der Kreis Paderborn will die genaue Urteilsbegründung abwarten und sich dann erneut mit dem Innenministerium in Verbindung setzen. Das Verwaltungsgericht hat eine Berufung nicht zugelassen. Dagegen wäre nur noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
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Dokument erstellt am 27.11.2007 um 18:35:37 Uhr
Erscheinungsdatum 28.11.2007