Herzog: Wird öffentliche Anhörung gestrichen?

Rund 3.000 Menschen haben im vergangenen Sommer Einwendungen gegen die Ausbaupläne des Flughafens Paderborn/Lippstadt eingelegt. Normalerweise sollte drei Monate später ein öffentliches Anhörungsverfahren erfolgen.

Das steht jedoch noch immer in weiter Ferne, denn noch immer fehlen substantielle Unterlagen des Flughafens. Das behauptet zumindest der Tudorfer Fluglärmgegner Rudolf Herzog. Unter anderem sollen Antworten zu wichtigen Fragen zum Umweltschutz und die Berechnung des Nachtfluglärms noch nicht in Münster eingegangen sein.

Jetzt befürchten die Fluglärmgegner, dass das Planfeststellungsverfahren als vereinfachtes Verfahren fortgesetzt werden könnte. In einem solchen Verfahren kann auf das öffentliche Anhörungsverfahren, bei dem Gutachter und Antragsteller den Einwänden in verständlicher Art und Weise Rede und Antwort stehen müssen, entfallen.

"Je mehr Zeit verstreicht, desto mehr treibt uns die nackte Angst, dass über die politische Schiene Druck für solch vereinfachtes Verfahren gemacht", erklärte Herzog gestern gegenüber der Neuen Westfälischen und erinnerte auch daran, dass bereits sechseinhalb Monate nach Einwendungsschluss vergangenen sind.

Im Frühjahr soll das Abwägungsverfahren beginnen

In der vergangenen Woche hatte die Bezirksregierung Münster, die zuständige Planfeststellungsbehörde, mitgeteilt, dass nach Eingang der Stellungnahmen des Flughafens im Frühjahr das Abwägungsverfahren beginnt, das die Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss bildet.

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Dokument erstellt am 15.01.2008 um 17:13:37 Uhr
Erscheinungsdatum 16.01.2008 | Ausgabe: PADERB | Seite: 02