

Die Diskussion um die Erhöhung der Abgeordneten-Diäten wird derzeit von verschiedenen Seiten und aus unterschiedlichen Blickrichtungen geführt. Jeder hat seine einseitige Sicht der Dinge.
Die Abgeordneten argumentieren, die wollten eine Anpassung an die Bezüge oberster Bundesrichter erreichen und zeitgleich die weiteren Erhöhungen an die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes koppeln. Ich habe noch das schmerzverzerrte Gesicht des als Bundestrojaner bekannten Verhandlungsführers der öffentlichen Arbeitgeber Wolfgang Schäuble vor Augen, als er öffentlich den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst mit krokodilstränenden Augen und leidenserstickter Stimme als an der Grenze des vertretbaren verkaufte. Dieser Mann ist bei der erwähnten Zielsetzung endgültig zur Schizophrenie verurteilt.
Zugegeben: Die Macht und der Einfluss der obersten Bundesrichter ist etwa vergleichbar mit dem von Bundestagsabgeordneten. Das zeigt sich immer wieder eindrucksvoll, wenn diese Bundesrichter Gesetze unserer Volksvertreter kassieren, weil diese nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wie z. B. zuletzt bei der Abschaffung der Pendlerpauschale oder dem Ausspionieren der PCs der Bundesbürger.
Absolut gesehen ist die Aufwandserstattung in Höhe von 8159 Euro (ab Januar 2010) z. B. im Vergleich zu Manager-Einkommen nicht üppig, weil auch Büro- Mieten und -Angestellte davon bezahlt werden müssen, aber es ist nur ein Teil der Wahrheit:
Es gibt zahlreiche darüber hinaus gehende Privilegien bei Steuern und Pensionen, die nicht nur mir als bravem Steuer- und Sozialabgabenzahler die Zornesröte ins Gesicht steigen lassen. Es ist unerträglich, dass dieses Kapitel in der Diskussion ausgeblendet wird. Zumal die Abgeordneten nichts dafür bezahlen, dass sie bereits nach wenigen Monaten einen Pensionsanspruch erwerben, der bis zu 5507 Euro anwachsen kann. Dafür allein müsste unsereiner ca. 3 statistische Leben lang arbeiten. Und ich bin weiß Gott nicht am unteren Ende der Einkommensskala.
Was sollen Rentner dazu sagen, die nach langer Diskussion und als „Voraus-Wahlgeschenk“ mit sagenhaften 1,1% ein Zehntel der Rentensteigerung der Abgeordneten bekommen? Was sagen Hartz IV-Empfänger, deren Regelsatz sogar um 0,57% auf 347, erhöht wurde? Beide haben zu hören bekommen: Mehr gibt die Haushaltslage nicht her.
Diese Rentner, Hartz IV-Empfänger, wie auch die Mehrheit der Arbeitgeber der Abgeordneten, also die Wahlberechtigten, sagt:
Das ist unverhältnismäßig, in der Summe unangemessen, riecht 3 Meilen gegen den Wind nach Selbstbedienungsladen und muss geändert werden. Deshalb bin ich dafür, dass folgende Zielsetzungen verfolgt werden:
1. Es müssen von unabhängiger Stelle eindeutige Kriterien festgelegt werden, nach der die Abgeordnetenbezüge bemessen werden, wie es Andrea Nahles von der SPD gefordert hat. Wenn das das Grundgesetz nicht zulässt, muss es geändert werden. Die Mehrheiten sind da!
2. Die Erhöhungen dürfen sich gern an der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst orientieren. Das ist für den normalen Arbeitnehmer nachvollziehbar und stärkt das Gewicht der Tarifvertragsparteien.
3. Die Bundestagsabgeordneten müssen für ihre Pensionen selbst bezahlen, wie es die SPD in NRW zu ihrer Regierungszeit noch auf den Weg gebracht hat.
Das durchsichtige Gejaule der Opposition, allen Voran der Westerwelles dieser Welt, ist die pure Heuchelei. Wenn man weiß, dass man für populistischen Sermon nicht zur Verantwortung gezogen werden und die Diätenerhöhung trotzdem einstreichen kann, ist das doch super. Das blicken aber nicht alle Wähler.
Die geplanten Erhöhungen sind aber auch in unserer eigenen Partei zu Recht umstritten. Es gibt viele Parlamentarier in der SPD, die der geplanten Erhöhung ihrer Diäten nicht zustimmen wollen.
Der Vorsitzende des SPD-Stadtverbandes Büren, Peter Salmen, hat daher auch unsere SPD-Abgeordnete Ute Berg angeschrieben und sie gebeten, der Erhöhung nicht zuzustimmen (siehe unten stehende Verknüpfung). Das jedenfalls ist der Wunsch der SPD-Basis und vieler Bürger in Büren.