Mit dem neuen Kindergartenjahr tritt am 1. August 2008 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Es stärkt den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen und ergibt so manche organisatorische Änderung.
So können Eltern nun bedarfsgerecht zwischen 25, 35 und 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit wählen. Sie müssen jedoch ihre Sprösslinge schon im Januar verbindlich für das folgende Kindergartenjahr, das jeweils im August beginnt, anmelden. Ein Wechsel der Betreuungsform ist im Laufe des Kindergartenjahres nicht mehr möglich.
Was sicherlich zu vielen Verunsicherungen führt und der am Arbeitsmarkt erwünschten Flexibilität berufstätiger Eltern ebenfalls nicht Rechnung trägt. Wir werden praktische Erfahrungen sammeln müssen, gab Hans-Josef Dören, verantwortlich tätig in der Bürener Stadtverwaltung, angesprochen auf dieses Dilemma Auskunft. Aber nach Kibiz geht es nicht anders. Er berichtete im Ausschuss für Schule und Gesellschaft über die aktuelle Kindergartensituation der Stadt Büren.
Zur Zeit besuchen 758 Kinder die Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Davon sind 32 Kinder unter drei Jahren und 116 Kinder, die über die Mittagszeit im Kindergarten verbleiben.
Nach der Zusammenführung der Anmeldedaten für das kommende Kindergartenjahr, das erstmals nach Kibiz-Vorgaben arbeiten wird, werden zukünftig 754 Kinder zu betreuen sein. Davon sind jedoch 75 Kinder unter drei Jahre alt, also mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, und für 153 Kinder nehmen Eltern die maximal mögliche, wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden in Anspruch.
Auch wenn der Regelfall mit einer 35-Stunden-Betreuung vor- und nachmittags, für den 595 Kinder für das kommende Jahr angemeldet wurden, am häufigsten wahrgenommen wird, erhöht sich der Betreuungsaufwand in den einzelnen Einrichtungen. Eine Aufnahme von Kindern unter zwei Jahren ist im Stadtgebiet lediglich im Katholischen St. Christophorus-Kindergarten Steinhausen möglich.
Die Betreuung für Kinder unter drei Jahren ist auszubauen und die Öffnungszeiten der Einrichtungen einer 45-stündigen Betreuung anzupassen. Allein für die städtischen Einrichtungen sind damit die Personalstellen um fünf zusätzliche Kräfte aufzustocken. Welche lediglich befristet eingestellt werden können, denn im nächsten Jahr wird der Betreuungsaufwand erneut erhoben und der Personalschlüssel neu errechnet.
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Paderborner Kreiszeitung, Freitag 16. Mai 2008