
Bei Abwassergebühr gibt es eine Änderung: Berechnete sie sich bisher nur nach der verbrauchten Menge an Frischwasser, schlägt nun auch das Regenwasser zu Buche. Teurer wird’s dadurch aber nicht unbedingt, wie jetzt die Stadtverwaltung Büren erläutert.
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster verpflichtet die Kommunen zu der Änderung. Die Einleitung von Schmutzwasser aus den Haushalten und von Niederschlagswasser muss künftig getrennt berechnet werden.
Bisher blieb auch in Büren unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen eingeleitet wird. Künftig errechnet sich ein Teil der Gebühren daraus, wieviel Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Der andere Teil – der des häuslichen Schmutzwassers – wird wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser berechnet.
»Mit der Neuberechnung wird keine neue oder zusätzliche Gebühr eingeführt, sondern die bestehende Gebühr nach einem angemessenen und gerechteren Maßstab aufgeteilt«, erläutert Stadtamtsrat Willi Piel. Die Folge: Besitzer von Grundstücken mit wenigen versiegelten Flächen dürften danach insgesamt weniger zahlen. Denn es versickert mehr Wasser, das nicht in den Kanal gelangt und daher auch nicht aufbereitet werden muss. Anders sieht es beispielsweise bei Gewerbebetrieben mit großen Dachflächen oder versiegelten Flächen aus: Für sie wird es teurer.
Die Stadt Büren hat die Entwässerungsgebühren neu berechnet und erhebt sie von diesem Jahr an. Dazu müssen alle bebauten Grundstücke im Stadtgebiet erfasst werden.
Die Stadt hat den Tüv Rheinland als unabhängigen Dienstleister beauftragt, auf der Grundlage von Luftbildern und Geodaten eine Aufnahme der versiegelten und befestigten abflusswirksamen Flächen vorzunehmen.
Die Ergebnisse werden den Grundstückseigentümern von Montag, 19. Januar, an zugesandt. Weil aufgrund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen und Befestigungsarten von den Verhältnissen vor Ort etwas abweichen könnten, haben die Eigentümer die Möglichkeit, Änderungen in einem mit verschickten Formular (»Selbsterhebungsbogen«) einzutragen.
Die dort bereits eingetragenen Angaben sollten kontrolliert und dann erforderliche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Dazu haben die Eigentümer drei Wochen Zeit. In jedem Fall müssen die Eigentümer den »Selbsterhebungsbogen« unterschreiben und direkt an den Tüv Rheinland zurücksenden. Geschieht das nicht, geht die Stadt davon aus, dass die angesetzten Flächen zutreffen. Entsprechend werden dann die Gebühren veranlagt.
Wer mag, kann die Änderungen auch im Internet unter »Abwassergebühr Online« mitteilen. Die Zugangsdaten – Passwort und Benutzerkennung – finden sich in dem Schreiben. Ein Zurücksenden des »Selbsterhebungsbogens« ist dann nicht nötig. Grundsätzlich, so versichert die Verwaltung, werden die Daten vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Gebührenkalkulation verwendet und gespeichert.
Wer beim Ausfüllen des Formulars Hilfe benötigt, kann sich an eine kostenlose Infohotline des Tüv Rheinland wenden, Telefon 08 00 / 66 47 60, oder seine Fragen per e-Mail an bueren@nullumwelt-tuv.de stellen. Weitere Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Stadt.
Hier der Link zum Rathaus mit den weiteren Informationen zum Thema
Artikel vom 17.01.2009