
Den stärksten Ansturm hat Willi Piel im Rathaus hinter sich. In den ersten Tagen musste der Fachbereichsleiter Finanzen vor allem dagegen anreden, dass hier eine Zusatzgebühr erhoben wird. Dann beschäftigte Bürger die Frage, ob die aus der Luftaufnahme berechneten versiegelten Flächen endgültigen Charakter haben?
In Büren wie in weiteren Kommunen kreisweit wird mit Jahresbeginn die bisherige Abwassergebühr (3,45 Euro/Kubikmeter) zweigeteilt. Für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwasser werden nun 2,62 Euro/cbm rechnet. Maßstab bleibt der Frischwasserverbrauch. Für das Niederschlagswasser, das von einem Grundstück in das öffentliche Kanalsystem geleitet wird, müssen 0,26 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. Beide Summen hat die Stadt nicht willkürlich festgesetzt, sondern anhand ihrer Kostenstruktur genau ermittelt, damit sie auch vor Gericht Bestand haben.
"Einige gehen mit dem Zollstock durch den Garten und zählen die Dachpfannen nach", weiß Piel von Bürgern zu berichten, die angesichts dieser Neu-Kalkulation genau nachmessen. Die Luftaufnahmen, nach denen die Aufsichtsfläche (ohne Dachneigung) gerechnet wird, seien diesbezüglich allerdings recht präzise. Abgedeckte Holzstapel, Balkone oder Schattenwürfe von großen Hecken könnten aber schon mal zu Fehlberechnungen führen. Was Hauseigentümer an Korrekturen in den Briefen an den TÜV Rheinland als Partner der Stadt vornehmen, wird ihnen die Verwaltung zunächst glauben.
Abschläge dürfen (müssen aber nicht) die Kommunen für Flächen gewähren, von denen Regenwasser nicht oder nicht in vollem Umfang in die Kanalisation fließt. Die Stadt Büren hat in ihrer Satzung 50 Prozent Flächen-Rabatt für Grasdächer und wasserdurchlässiges Ökopflaster festgeschrieben. Nur 20 Prozent Abschlag wird dagegen jenen Hausbesitzern gewährt, die das Wasser von den Dachflächen in einer geeichten Brauchwasseranlage zum Beispiel für die Toilettenspülung und Waschmaschine einsetzen. 77 Anlagen dieser Art sind im Stadtgebiet zurzeit gemeldet.
Wer zahlt zukünftig drauf und wer spart? Für die meisten Bürger gehe die Neu-Verteilung "plus minus null aus", schätzt Piel, oder sie würde nur wenige Euro Unterschiede zur bisherigen Berechnung ausmachen: "Wer richtig spart, sind Mietshäuser." Weil hier die versiegelte Dachfläche auf mehrere Wohneinheiten verteilt wird. Schlechter würden wohl Gewerbebetriebe mit großen Dachflächen davonkommen, wenn diese das Regenwasser nicht selbst auffangen und verwerten. Eine solch "gerechtere Verteilung", so Piel, sei vom Gesetzgeber auch gewollt.
An seiner Rechenmaschine in der Stadtverwaltung macht Willi Piel eine Vergleichsrechnuung. Der Besitzer eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 150 Quadratmetern, dazu einer 15 qm großen Garage und 35 qm Pflaster davor (zusammen 200 qm versiegelte Fläche) habe bei 100 Kubikmetern Frischwasserverbrauch bislang 345 Euro im Jahr an Abwassergebühren bezahlt. Mit der Aufteilung der Gebühr zahle er 262 Euro für das Schmutzwasser und 52 Euro (200 qm x 0,26 Euro) für das Regenwasser, macht nur noch 314 Euro. Eine Ersparnis von 31 Euro. Wenn dieser Hauseigentümer allerdings nur 50 Kubikmeter Frischwasser verbrauche, würde er statt 172,50 Euro zukünftig 183,00 Euro zahlen – als 10,50 Euro mehr.
© 2009 Neue Westfälische
Paderborner Kreiszeitung, Freitag 06. Februar 2009