Richter kippen Termin für geplante Kommunalwahl

Die nordrhein-westfälische Kommunalwahl darf nicht gemeinsam mit der Europawahl am 7. Juni stattfinden. Dies entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Münster. SPD und Grüne hatten gegen die Vorverlegung der Kommunalwahl auf den Tag der Europawahl geklagt, da die Amtszeit der Bürgermeister und Stadträte in Nordrhein-Westfalen erst im Oktober endet.

In der Urteilsbegründung sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams, das Gesetz über die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl sei "mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar und nichtig". Zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen dürften "äußerstenfalls drei Monate liegen". Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist, ergänzte der Verfassungsrichter.

Durch das Gesetz der schwarz-gelben Koalition ergebe sich aber ein zeitlicher Abstand zwischen Kommunalwahl und Beginn der Amtsperiode von mindestens vier Monaten und 13 Tagen, der sich auf über fünf Monate verlängern könne. Ein derart langer Zeitraum könne auch einmalig allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn hierfür "gewichtigere Belange von Verfassungsrang" oder sonstige "zwingende" Gründe des Gemeinwohls angeführt werden könnten. Diese Voraussetzungen lägen nicht vor.

CDU und FDP hatten die Vorverlegung damit begründet, dass mit der Zusammenlegung sowohl die Europa- als auch die Kommunalwahl aufgewertet würden. Möglicherweise wird nun die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September zusammengelegt.