Wettbüros und Spielhallen sollen sich in bestimmten Bereichen der Kernstadt Büren nicht ansiedeln dürfen. Die Weichen dafür hat am Dienstagabend der Bauausschuss gestellt.
Nach neuen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes könnte das staatliche Wettmonopol ganz oder teilweise fallen. Betreiber privater Büros, die beispielsweise Sportwetten anbieten, könnten dann auch in Büren Geschäfte eröffnen wollen, wie es kürzlich bereits an der Burgstraße geschehen ist.
Um das künftig zu verhindern, hat der Ausschuss dem Rat empfohlen, für drei Areale der Kernstadt den Bebauungsplan zu ändern und eine so genannte Veränderungssperre auszusprechen. Betroffen sind der Marktplatz mit Teilen der Burg- und der Königstraße, der Briloner Straße, der Mittelstraße und der Kapellenstraße sowie ein Areal an der Bahnhofstraße und der Eickhofferstraße. Damit, so erläuterte Bürgermeister Burkhard Schwuchow, solle zum einen der zentrale Versorgungsbereich der Stadt geschützt, zum anderen ein Bereich in der Nähe mehrerer Schulen von Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten frei gehalten werden.
»Grundsätzlich«, betonte er, »hat jeder Betrieb einen Anspruch darauf, sich zu betätigen.« Nur eben nicht überall. Ähnlich wie beim Einzelhandel oder der Windkraftnutzung müsse auch das Thema Vergnügungsstätten gesteuert werden. Hierfür solle nun ein Konzept erarbeitet werden.
Um in der Zwischenzeit eine Handhabe gegen unerwünschte Ansiedlungen zu haben, greift die Stadt zu einem Instrument der Bauleitplanung: Die Veränderungssperre verbietet erst einmal grundsätzlich Neu-, Um- und Anbauten sowie Nutzungsänderungen. Wenn öffentliche Belange nicht dagegen sprechen, kann davon allerdings eine Ausnahme zugelassen werden. »Wir wollen ja auf keinen Fall sinnvolle Projekte verhindern«, sagt Schwuchow. Rat und Stadt müssen Vorhaben in den betroffenen Bereichen künftig aber genehmigen – und können zu Anfragen von Wettbüro- oder Spielhallenbetreibern dann auf sicherer juristischer Grundlage nein sagen.
Artikel vom 16.12.2010