
Die Diskussion pro und contra Windvorranggebiete ist in der Stadt Büren in den letzten Jahren erschöpfend diskutiert worden. Es hat ein langer Prozess der Güterabwägung stattgefunden:
Alternative Energie in Form von gigantischen Windrädern auf der einen Seite, Schutz der Menschen, unseres Lebensraumes und der Natur auf der anderen Seite.
Die SPD hat sich für die Menschen entschieden.
Sie ist nicht gegen Windenergie oder gegen alternative Energien überhaupt, aber diese Energie muss verträglich sein für die Menschen und Tiere, für unseren Lebensraum und für die Natur.
Umweltschutz und Schutz des Lebensraumes darf deshalb auch darin bestehen, riesige Windradkolosse in Frage zu stellen: Weil sie als Giganten die gesamte Region überragen, den Menschen und der Natur die Lebensqualität rauben, das Landschaftsbild mit dem Empfinden von Heimat und zu Hause zerstören und in ihren Auswirkungen auf Seele und Gemüt schlagen.
Wer kann denn den Weiberger Bürgerinnen und Bürgern noch erklären, warum gutachterlich vor ein paar Jahren die Festsetzung des Windvorranggebietes definitiv ohne die Flächenerweiterung richtig war und diese Argumente gutachterlich nicht mehr zählen und nunmehr eine Erweiterung zwingend notwendig ist?
Die tragenden Argumente der Investoren sind ausschließlich darin begründet, dass man ein Recht habe, entsprechende Anlagen zu bauen und nur im Aufstellen von Windkraftanlagen wahrer Umweltschutz zum Tragen komme. Alle, die sich kritisch mit der Errichtung auseinandersetzen, sind natürlich gegen die Windkraft im
Allgemeinen, führen eine Diffamierungskampagne gegen lokale Investoren, beugen letztlich geltendes Recht und gehören bestraft.
Diese, meist vor den Verwaltungsgerichten geführten Diskussionen, führten bereits zu Schadenersatzdrohungen gegen die Bürener Ratsmitglieder. In den meisten Fällen einer Haftung für die Entscheidungen von Ratsmitgliedern geht es um die Folgen einer rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es sich nach einhelliger Auffassung der Verwaltungsgerichte bei der Entscheidung über das Einvernehmen um eine gebundene Entscheidung handelt, bei der der Stadt, bzw. den Ratsmitgliedern keinerlei Ermessen zusteht.
Die Stadt Büren hat daher nur zu prüfen, wie die planungsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen sind.
Uns Ratsmitgliedern sollte daher bewusst sein, dass uns bei Entscheidungen über die heute zu erfolgende 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls leider keinerlei (politisches) Ermessen zukommt.
Wir als Ratsmitglieder haften aber nur, wenn wir in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise unsere Pflichten verletzt haben. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht gelassen wird, also wenn ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden bzw. wenn sich der Handelnde den gegebenen Erkenntnissen verschließt.
Wir handeln deshalb gerade nicht grob fahrlässig!
Wir haben uns für den heutigen Beschluss sorgfältig vorbereitet und, soweit uns die eigene Sachkunde fehlte, den fachlichen Rat der Verwaltung und die Empfehlungen von Fachbehörden einholen müssen. Wir haben das getan und sogar außerhalb der Verwaltung stehende externe Sachverständige und Juristen hinzugezogen, insbesondere auch deshalb, weil die Empfehlungen der Fachbehörden hinterfragt werden sollten.
Obwohl wir sicherlich gerne mehr politische Planungshoheit ausüben möchten, müssen wir nun als Ratsmitglieder bereit sein, auf diese Ratschläge und Vorgaben der Experten und des Juristen zu hören. Wir nehmen kopfschüttelnd zur Kenntnis, dass es daher scheinbar unverantwortlich ist, die Meinungen der Bürger über die Meinung der Experten zu stellen. Es muss daher die völlige Ignoranz der Bürgermeinung bewusst hingenommen werden, da keinerlei politisches Ermessen besteht. Die Maxime „wir haben unser Ohr am Bürger“ zählt leider nicht im Falle von Windenergie, hier heißt es nur noch „der Bürger hat sein Ohr am Windrad“.
Fazit:
Wir als SPD Fraktion werden uns mit der Faust in der Tasche der
Gutachtermeinung beugen und dennoch eine geheime Abstimmung fordern.
Da uns Ratsmitgliedern ein entsprechender Beschlussvorschlag des
Bürgermeisters vorliegt und damit auch eine klare fachliche Verantwortlichkeit für das Ergebnis aus den Expertenrunden dokumentiert ist, wäre es sicherlich nicht schlecht, wenn der Bürgermeister, der den Beschlussvorschlag unterschrieben hat,
– bei Enthaltung aller Ratsmitglieder – einzig mit seiner Stimme den
Flächennutzungsplan auf die Reise bringt.