
Die lange und kontroverse Diskussion zu grundsätzlichen Fragen der Stadtentwicklungspolitik zeigt, dass es offensichtlich weiterhin unterschiedliche Auffassungen zur Situation des Einzelhandels und zur räumlichen Abgrenzung des Einzelhandels gibt.
Es ist unterschriftlich belegt, dass es für mehr als 2300 Kunden nicht mehr vermittelbar ist, wenn an der Burgstraße und an der Königstraße Immobilien leer stehen, da sie nicht mehr interessant sind und sich daher nicht an den Markt bringen lassen, gleichzeitig aber potentiellen Investoren an der Fürstenberger Straße der Zutritt verwehrt wird.
Wir gaukeln uns immer wieder vor, dass wir mit dem zur Verabschiedung vorliegenden Konzept Kundenströme lenken, sie steuern wollen.
Das ist doch völlig vergebene Liebesmüh!
Die bislang durchgeführten Unterschriftenaktionen sind doch gerade ein Aufruf an Politik, positiv zu definieren, wo etwas möglich sein sollte in Büren und wo ergänzt werden sollte.
Durch den vorhandenen Leerstand in der vermeintlichen Innenstadt ist klar belegt, dass nicht die Fürstenberger Straße Schuld am Desinteresse der Kunden ist.
Nach der grundsätzlichen Verabschiedung des Einzelhandels – und Zentrenkonzeptes waren wir doch mehrheitlich schon einen Schritt weiter. Eine Erweiterung an der Fürstenberger Straße mit klar definierten Grenzen war doch der eingeschlagene Königsweg. Dieses wurde uns im Rat vom begleitenden Rechtsanwalt auch so bestätigt.
Dieser Weg wurde doch erst wieder verlassen, als es im Kommunalwahlkampf zum anmutigen Foto des Bürgermeisterkandidaten Schwuchow mit Frau Hewer kam, das untertitelt war mit dem Tenor: „Wenn ich Bürgermeister bin, werde ich das Rad zurückdrehen.“
Wenn dann im weiteren Verfahren ein Planungsbüro, unter Beteiligung des Vorsitzenden der Bürener CDU Ortsunion, das Verfahren begleitet, kann das für eine objektive Draufsicht nicht hilfreich sein.
So ist es sicher auch zu verstehen, dass beim Wintertreffen der CDU die Thematik vom beauftragten Planungsbüro oder besser vom CDU Vorsitzenden mit der bekannten Intention vorgetragen wurde, um vor dem heutigen Satzungsbeschluss vielleicht doch noch alle auf Spur zu bringen.
Wir von der SPD stellen fest, dass dem Rat bei der Verabschiedung der Versorgungsbereiche nicht umfänglich klar war, welche Konsequenzen das starre Festhalten am verabschiedeten Versorgungsbereich hat.
Es wurde blindlings argumentiert, dass es nur eine richtige, eine wahre Innenstadt gibt, nämlich die geborene Innenstadt.
Das es mittlerweile eine weitere Innenstadt, eine gewachsene Innenstadt an der Fürstenberger Straße gibt, wird nicht nur durch die städtebauliche Ausweitung der Stadt Büren im Bereich des Domentalsweges dokumentiert. Es ist daher falsch, eine Innenstadtkarte von Büren mit Höhenlinien zu versehen und dieses unter anderem als Ausschlussargument für die Fürstenberger Straße mit heranzuziehen.
Warum gibt es also nicht richtiger weise 2 Versorgungsbereiche?
Ich glaube, dass die Bürger einen Marktplatz wollen, an dem man Menschen trifft, an dem man auch einkauft und etwas mit nimmt, von wo man froh und zufrieden, natürlich auch mit etwas unter dem Arm wieder nach Hause geht. Das, glaube ich, geschieht im Bereich der Burgstraße unabhängig davon, ob an der Fürstenberger Straße zentrenrelevate Sortimente verkauft werden.
Wenn dann noch bei der Verabschiedung des Einzelhandels – und Zentrenkonzeptes quasi eine Ausstiegsklausel mit verabschiedet wurde, Stichwort Evaluierung, und diese Überprüfung im Jahr 2012 stattfinden soll, dann darf heute in Konsequenz ein Satzungsbeschluss nicht erfolgen.
Wie dieses Thema heute durch den Rat gepeitscht werden soll, ist auch daran zu erkennen, dass man nicht erst abwartet, bis es zum Satzungsbeschluss des Flächennutzungsplanes kommt. Nein, heute sollen wir bereits einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan fassen, obwohl der Flächennutzungsplan – der formal Voraussetzung für den Bebauungsplan ist – noch gar nicht verabschiedet wurde.
Aus den dargelegten Begründungen stellt die SPD Fraktion daher folgenden Antrag:
- Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Gewerbegebiet Fürstenberger Straße“ gemäß Ratsbeschluss vom 10.05.2007 wird ausgesetzt. Ein Satzungsbeschluss wird nicht gefasst.
- Das am 13.12.2007 vom Rat verabschiedete Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse überarbeitet und nach den Sommerferien neu verabschiedet werden.