Bürgerbegehren bedarf Zeit

Bürgerinitiative und Verwaltung besprechen weiteres Vorgehen

Büren(WV/han). Nach Spannungen und gegenseitigen Vorwürfen rund ums Thema »Bau eines Einkaufszentrums im Quartier im Kern« haben sich Vertreter der Stadtverwaltung und des Vereins Bürgerinitiative in Büren jetzt an einen Tisch gesetzt – zu einem »konstruktiven Arbeitsgespräch«, so hieß es aus dem Rathaus.

Thema waren unter anderem die Formulierung der Frage und die Begründung für das vom Verein angestrebte Bürgerbegehren gegen den Bau eines Einkaufszentrums im Quartier im Kern.

Nachdem die für einen Ratsbürgerentscheid notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Rat nicht zustande gekommen war, möchte der Verein nun ein Bürgerbegehren anstrengen. »Kern eines jeden Bürgerbegehrens ist die zur Entscheidung zu bringende Frage und eine Begründung«, erläutert Wirtschaftsförderer Jan Hüttner in einer Pressemitteilung. Dabei müsse die Frage mit ja oder nein zu beantworten sein und die Begründung solle den Bürgern klar das Anliegen des Begehrens vermitteln.

Ein weiterer Bestandteil sei eine Kostenschätzung der Verwaltung, die darüber Auskunft gibt, welche finanziellen Folgen ein erfolgreicher Bürgerentscheid nach sich ziehen würde. Allerdings habe eine erste Prüfung der eingereichten Unterlagen des Vereins ergeben, dass für eine belastbare Kostenschätzung weitere Angaben und detailliertere Informationen notwendig seien.

Beim Treffen zwischen Vertretern der Verwaltung und des Vereins sei deutlich geworden, dass der Entwurf der Fragestellung und die Begründung noch überarbeitet werden müssten. So hätten die Vertreter der Verwaltung dem Vereinsvorstand dargelegt, dass aus ihrer Sicht ein städtebauliches Grundkonzept gemäß den politischen Beschlüssen in einer Arbeitsfassung bereits vorliegt. Hier würden Investorenvorhaben frühzeitig in die Planung einbezogen.

Im Gegensatz dazu möchte der Verein als Ergebnis des Bürgerbegehrens unter anderem ein städtebauliches Grundkonzept entwickeln lassen, dass die Rahmenbedingungen für Projekte enger festlegt.

Daran anschließend, so der Wunsch des Vereins, sollen dann Investoren gemäß diesen Vorgaben gewonnen werden.

Der Verein, so erläutert Hüttner, habe jetzt Gelegenheit, Fragestellung und Begründung soweit zu verändern, dass die Stadtverwaltung dann die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens prüfen und auch mit der Kostenschätzung beginnen kann. Die könne allerdings aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der Beteiligung externer Büros einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Westfalenblatt 30.3.2015